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AGB

Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge (Kfz-Reparaturbedingungen - empfohlen vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, Bonn)

Kfz-Reparaturbedingungen (Stand: 03/2008)

I. Auftragserteilung

  1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
  2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
  3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.


II. Preisangabe im Auftragsschein; Kostenvoranschlag

  1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
  2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
  3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.


III. Fertigstellung

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
  2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadenersatz ist ausgeschlossen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.
  3. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der Übernahme von Mietwagen-kosten den durch die verzögerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.
  4. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.


IV. Abnahme

  1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
  3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftrag nehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.


V. Berechnung des Auftrages

  1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
  2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
  3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.
  4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.


VI. Zahlung

  1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Reparaturgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
  2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Reparaturauftrag beruht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.


VII. Erweitertes Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.


VIII. Sachmangel

  1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in zwei Jahren ab Abnahme des Reparaturgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche in dem in den Ziffern 4 bis 5 beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
  2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
  4. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
    1. Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.
    2. Wird der Reparaturgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit Zustimmung des Auftragnehmers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Auftragnehmer entfernt befindet.
    3. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
    4. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen.
  5. Erfolgt in dem Ausnahmefall der Ziffer 4 .2. die Mängelbeseitigung in einer anderen (der Vertriebsorganisation des Auftragnehmers angehörenden) Fachwerkstatt, hat der Auftraggeber in den Auftrags-schein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.


IX. Haftung

  1. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden, beschränkt-: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Auftragsgegenstandes verursacht worden sind. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschl. Sparbüchern, Scheckheften, Scheck-und Kreditkarten), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
  2. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
  3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.


X. Eigentumsvorbehalt

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.


XI. Schiedstelle (Schiedsgutachtenverfahren)

(Gilt nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t)

  1. Bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag kann der Auftraggeber oder, mit dessen Einverständnis, der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks oder gewerbes anrufen. Die Anrufung muss schriftlich unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen.
  2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
  3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
  4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
  5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
  6. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.


XII. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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Nutzer haben die Möglichkeit die Remarketing Funktion zu deaktivieren. Nehmen Sie dazu bitte die entsprechenden Einstellungen auf der folgenden Webseite vor: http://www.google.com/settings/ads.

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Analyse durch WiredMinds

Zu Zwecken des Marketings und der Optimierung werden auf dieser Webseite Produkte und Dienstleistungen der WiredMinds AG (www.wiredminds.de) verwendet. Dabei werden Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert, aus denen unter einem Pseudonym Nutzungsprofile erstellt werden. Wo möglich und sinnvoll werden die Nutzungsprofile vollständig anonymisiert. Hierzu können Cookies zum Einsatz kommen. Cookies sind kleine Textdateien, die im Internet-Browser des Besuchers gespeichert werden und zur Wiedererkennung des Internet-Browsers dienen.

Die erhobenen Daten, die auch personenbezogene Daten beinhalten können, werden an WiredMinds übermittelt oder direkt von WiredMinds erhoben. WiredMinds darf Informationen, die durch Besuche auf den Webseiten hinterlassen werden, nutzen um anonymisierte Nutzungsprofile zu erstellen. Die dabei gewonnenen Daten werden ohne die gesondert erteilte Zustimmung des Betroffenen nicht benutzt, um den Besucher dieser Webseite persönlich zu identifizieren und sie werden nicht mit personenbezogenen Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt.

Soweit IP-Adressen erhoben werden, werden diese unverzüglich nach Erhebung durch Löschen des letzten Nummernblocks anonymisiert. Der Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Vom Webseite-Tracking ausschließen

Facebook Social Plug-in

Wir binden auf unseren Webseiten Plug-ins des sozialen Netzwerks Facebook (Anschrift: 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA) ein. Sie erkennen die Plug-ins - eine Übersicht finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/Plug-ins/ - am Like-Button (Gefällt mir) oder am Logo von Facebook.

Rufen Sie eine unserer Webseiten mit Facebook Plug-in auf, wird eine direkte Verbindung mit Facebook aufgebaut. Auf die Art und den Umfang der Daten, die dabei von Facebook erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, haben wir keinen Einfluss. Wir können Sie lediglich entsprechend unseres Kenntnisstandes informieren.

Facebook wird über das Plug-in informiert, dass Sie die entsprechende Webseite unseres Angebots aufgerufen haben. Das gilt auch für Nutzer, die nicht bei Facebook registriert sind. In dem Fall besteht die Möglichkeit, dass Facebook die IP-Adresse speichert.

Sind Sie Mitglied bei Facebook und eingeloggt, kann der Aufruf einer Webseite mit Facebook Plug-in Ihrem Nutzerkonto bei Facebook eindeutig zugeordnet werden. Darüber hinaus übermitteln die Plug-ins alle Interaktionen, wenn Sie zum Beispiel den Like-Button nutzen oder einen Kommentar hinterlassen.

Um zu verhindern, dass Facebook Daten über Sie speichert, loggen Sie sich vor dem Besuch unserer Webseiten bitte bei Facebook aus. Sie können die Plug-ins darüber hinaus mit Add-ons für den Browser blocken (zum Beispiel „Facebook Blocker“).

Informationen zu den Datenschutzbestimmungen, dem Zweck und Umfang der Datenerfassung und Datenverarbeitung sowie den Einstellmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre bei Facebook erhalten Sie hier: http://www.facebook.com/privacy/explanation.php.

Google+ Social Plug-in

Wir binden auf unseren Webseiten das Social Plug-in von Google+ (Google plus) ein, zu erkennen am „+1“ Zeichen auf weißem oder farbigem Hintergrund. Zur Verfügung gestellt wird das Plug-in von Google Inc. (kurz Google, Anschrift: 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).

Beim Aufruf einer Webseite mit Google+ Schaltfläche wird eine Verbindung zu den Servern von Google aufgebaut. Google übermittelt dabei den Inhalt der Schaltfläche und bindet diesen auf der entsprechenden Webseite ein. Gleichzeitig erhält Google die Information, welche Seite gerade aufgerufen wurde. Personenbezogene Daten werden nach Aussage von Google erst dann erhoben, wenn auf die Schaltfläche von Google+ geklickt wird. Für Mitglieder von Google+, die eingeloggt sind, gilt: Auch ohne Interaktion speichert und verarbeitet Google zumindest die IP-Adresse. Auf den Umfang der Daten, die in diesem Zusammenhang gespeichert werden, haben wir keinen Einfluss.

Nutzer von Google+, die in ihren Account eingeloggt sind, können unsere Webseiten mit einem Klick auf den „+1“-Button empfehlen. Google speichert in dem Fall nicht nur die IP-Adresse und den Browser, sondern auch den Inhalt, für den +1 gegeben wurde, und die Seite. Diese Informationen werden im Profil des Nutzers gespeichert und können zusammen mit dem Profilnamen und dem Bild des Nutzers in Google Diensten, zu denen auch die Suchergebnisse zählen, eingeblendet werden. Google nutzt die Daten unter anderem, um die eigenen Dienste zu optimieren. Hinweise zu den Datenschutzbestimmungen von Google und den Einstellmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre finden Sie hier: http://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.

Mitgliedern von Google Plus, die nicht möchten, dass über unsere Webseiten Daten von ihnen gesammelt und gespeichert werden, loggen sich vor dem Besuch unseres Angebots bitte aus ihrem Google+ Konto aus.

Twitter Social Plugin

Dieses Angebot nutzt Funktionen des Dienstes Twitter. Dieser wird durch die Twitter Inc., 1355 Market St, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA bereitgestellt. Twitter bietet die sog. „Tweet“ - Funktion an. Wenn Sie die Funktion von Twitter auf unseren Webseiten nutzen, werden die von Ihnen besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und ggf. anderen Nutzern bekannt gegeben. Hierbei werden auch Daten an Twitter übertragen.

Von dem Inhalt der übermittelten Daten und deren Nutzung durch Twitter erhalten wir als Anbieter keine Kenntnis. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unter http://twitter.com/privacy.Twitter bietet Ihnen unter nachfolgendem Link die Möglichkeit, Ihre Datenschutzeinstellungen selbst festzulegen: http://twitter.com/account/settings.

Tumblr Social Plugin

Auf unseren Webseiten ist das Plug-in von Tumblr integriert. Zur Verfügung gestellt wird das Plug-in von Tumblr Inc. (Anschrift: 3 East 21st St, 10th Floor, New York, NY 10010, USA, hilfe@tumblr.com). Zu erkennen sind die Plug-ins am Begriff „Tumblr“. Sie können uns mithilfe des Plug-ins bei Tumblr folgen oder einzelne Beitrage bzw. Seiten unseres Angebotes teilen.

Mit dem Aufruf einer Webseite, die ein Tumblr-Plug-in enthält, wird eine Verbindung zu den Servern von Tumblr aufgebaut. Dabei übermittelt Tumblr den Inhalt der Schaltfläche direkt an den Browser des Nutzers. Auf den Umfang der Daten, die in diesem Zusammenhang von Tumblr erhoben werden, haben wir keinen Einfluss. Laut Tumblr werden nur die IP-Adresse und die URL der Webseite übermittelt - und zwar ausschließlich um die Schaltfläche darstellen zu können. Die Datenschutzerklärung von Tumblr finden Sie hier: http://www.tumblr.com/policy/de/privacy.

Flattr

Wir verwenden auf unseren Webseiten Schaltflächen des Micropayment-Dienstes Flattr, zur Verfügung gestellt von der Flattr Network Ltd. (Anschrift: 2nd Floor, White Bear Yard 114A, Clerkenwell Road, London, Middlesex, EC1R 5DF, Großbritannien).

Rufen Sie eine Webseite mit Flattr-Schaltfläche auf, wird eine Verbindung zu den Servern des Micropayment-Dienstes aufgebaut. Dabei speichert Flattr unter Umständen auch Daten von Personen, die nicht eingeloggt sind.

Sofern Sie Nutzer von Flattr und eingeloggt sind, erhält der Dienst die Information, dass Sie die entsprechende Seite aufgerufen haben. Interagieren Sie als eingeloggter Nutzer von Flattr mit der Schaltfläche, werden gemäß der Flattr-Richtlinien weitere Information gespeichert. Sie dienen unter anderem der Abrechnung. Hinweise zur Datenverarbeitung bei Flattr erhalten Sie hier: https://flattr.com/privacy.

Datensparsamkeit

Personenbezogene Daten speichern wir gemäß den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit nur so lange, wie es erforderlich ist oder vom Gesetzgeber her vorgeschrieben wird (gesetzliche Speicherfrist). Entfällt der Zweck der erhobenen Informationen oder endet die Speicherfrist, sperren oder löschen wir die Daten.

Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch

Sie haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich eine Auskunft, über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten, anzufordern und/oder eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung zu verlangen. Ausnahmen: Es handelt sich um die vorgeschriebene Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung oder die Daten unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht.

Für diese Zwecke kontaktieren Sie bitte unseren Datenschutzbeauftragen (Kontaktdaten: am Ende der Datenschutzerklärung).

Um eine Datensperre jederzeit berücksichtigen zu können, ist es erforderlich, die Daten für Kontrollzwecke in einer Sperrdatei vorzuhalten. Besteht keine gesetzliche Archivierungspflicht, können Sie auch die Löschung der Daten verlangen. Anderenfalls sperren wir die Daten, sofern Sie dies wünschen.

Änderung unserer Datenschutzerklärung

Um zu gewährleisten, dass unsere Datenschutzerklärung stets den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht, behalten wir uns jederzeit Änderungen vor. Das gilt auch für den Fall, dass die Datenschutzerklärung aufgrund neuer oder überarbeiteter Leistungen, zum Beispiel neuer Serviceleistungen, angepasst werden muss. Die neue Datenschutzerklärung greift dann bei Ihrem nächsten Besuch auf unserem Angebot.

Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeaiuftragter.de

Kontakt:

Darüber hinaus können Sie sich bei Fragen bezüglich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten, Anregungen oder Beschwerden an unseren Datenschutzbeauftragten wenden unter: datenschutz@gotta-automobile.de , oder an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Hessen bzw. eine andere Landesdatenschutzstelle Ihrer Wahl.